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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB)
Hauptziel des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist der Schutz von Personen, deren Fähigkeit zur Selbstbestimmung vermindert ist, weil sie entweder minderjährig, geistig behindert, psychisch angeschlagen oder schwer suchtkrank sind. Dieses Ziel kann erreicht werden durch das Errichten von Kindes- und Jugendschutzmassnahmen, von Beistand-, Beirat- und Vormundschaften oder den Erlass anderer geeigneter Massnahmen. Die Dienste der Kindes- und Erwachsensnchutzbehörde kann auch auf eigenen Wunsch hin beansprucht werden.
Ab dem 01. Januar 2013 gilt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Bei Anfragen und Meldungen wenden Sie sich an folgende Stelle:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirkes Brig Fernanda Stockalperhaus Alte Simplonstrasse 39 3900 Brig-Glis
Tel. 027 923 85 90 Fax 027 923 85 92
Präsident: ....
Sachbearbeiterin: Astrid Willisch-Bieler (astrid.willisch@brig-glis.ch)
Amt für Kindschutz
https://www.vs.ch/de/web/scj/ope
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