Leinenzwang
Innerhalb der Bauzonen und auf den Schul- und Wanderwegen gilt ein Leinenzwang.
Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.
Kontrollmarke
- Jeder Hund, der älter ist als 6 Monate und dessen Besitzer oder Halter seinen Wohnsitz in Termen hat oder sich länger als 3 Monate in Termen aufhält, muss mit einer Hundemarke versehen sein. Die Hundemarke der Gemeinde Termen kostet Fr. 125.-- (Schild Fr. 5.-- inbegriffen).
- Hundebesitzer die mit Ihrem Hund einen Erziehungskurs absolviert haben erhalten eine Ermässigung von Fr. 30.--. Die Kursbescheinigung ist bei der Kanzlei Termen vorzuweisen.
- Von der Hundesteuer befreit sind :
Hunde von Personen, die Ergänzungsleistungen oder IV-Rente beziehen. Hunde, die am Präventionsprogramm teilnehmen Hunde die sich nicht mehr als 3 Monate im Kanton aufhalten Rettungshunde, die durch die Kant. Rettungsorganisation (KWRO) anerkannt sind Begleithunde von Blinden und Gehörlosen Diensthunde.
- Die Hundemarke kann bei der Kanzlei Termen jeweils bis spätestens am 30. Januar bezogen werden.
- Für jeden Hund, der im Verlaufe des Jahres gekauft wird oder das Alter von 6 Monaten erreicht hat, ist innert 15 Tagen die jährliche Hundetaxe zu begleichen.
- Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
- Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundemarke nicht einlöst, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.
- Die Tollwutschutzimpfung ist nicht mehr obligatorisch (nur für Ausland).
- Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen und beim Kauf der Hunde-Kontrollmarke die entsprechende Bescheinigung vorweisen.
- Seit dem 1. Januar 2005 müssen alle Hunde, die älter als 6 Monate sind und deren Halter im Wallis wohnansässig ist, mit einem Elektronischen Chip versehen sein. Im gegenteiligen Fall wird das Tier durch die Polizei beschlagnahmt, die ihre Leistungen gestützt auf staatsrätlich festgesetzte Gebühren in Rechnung stellt. Dieser elektronische Chip ist von einem Tierarzt anzubringen. Die Kosten Fr. 50.- gehen zu Lasten des Tierhalters. Bei der Anbringung des elektronischen Chips übergibt der Tierarzt eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist bei der Abgabe der Hunde-Kontrollmarke bei der Gemeindebehörde vorzuweisen.
- Jeder Hundehalterwechsel und jede Adressänderung muss unverzüglich der Datenbank ANIS gemeldet werden.
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Seid 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Dieses schreibt für jedermann, der seit dem 1. September 2008 einen neuen Hund erwerben und halten will, das Erbringen eines sogenannten Sachkundenachweises vor. Er beinhaltet sowohl einen theoretischen wie einen praktischen Kurs.
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