 | |  | | | | Hundesteuer 2010 | | 20.12.2009
| Die Hundemarken 2010 sind auf der Gemeindekanzlei bis Ende Januar 2010 zu beziehen.
Die Steuer beträgt Fr. 105.00 (inklusive kantonale Steuer und Marke).
Eine Reduktion auf der Steuer wird nur gegen Vorweisung der entsprechenden Bestätigung gewährt (Schutzhund, Ausbildungsnachweis, Diplom usw.)
Gültigkeit des Nachweises beträgt: 5 Jahre.
Jeder Hund, dessen Besitzer im Wallis wohnhaft ist, muss seinem Tier eine Hundemarke am Halsband befestigen.
Jeder Besitzer eines Hundes, der die Hundemarke nicht bis Ende Januar 2010 einlöst, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse belegt werden (Kontrolle durch STAPO Brig).
Alle Hunde, die älter als 6 Monate sind, müssen mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet sein. Der Chip ist vom Tierarzt einzusetzen, und die entsprechende Bescheinigung muss beim Kauf der Hundemarke der Gemeindekanzlei vorgewiesen werden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, für seinen Hund eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung abzuschliessen und eine entsprechende Bescheinigung ist der Gemeindekanzlei ebenfalls vorzuweisen (Bescheinigung der Haushaltsversicherung).
Verbotszonen für Hunde und Hundehaltung an der Leine in der Gemeinde Termen:
In der Gemeinde Termen sind die Hunde innerorts an der Leine zu führen und ausserorts sind die Tiere unter Kontrolle zu halten.
Die Gemeinde Termen dankt den Hundehaltern für ihre vorbildliche Hundehaltung. Die Hunde-WC-Anlagen werden rege benützt und sauber gehalten.
Gemeindeverwaltung Termen | | |
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