Hauptziel des Vormundschaftsrechtes ist der Schutz von Personen, deren Fähigkeit zur Selbstbestimmung vermindert ist, weil sie entweder minderjährig, geistig behindert, psychisch angeschlagen oder schwer suchtkrank sind. Dieses Ziel kann erreicht werden durch das Errichten von Kindes- und Jugendschutzmassnahmen, von Beistand-, Beirat- und Vormundschaften oder den Erlass anderer geeigneter Massnahmen. Die Dienste des Vormundschaftsamtes können auch auf eigenen Wunsch hin beansprucht werden.